Es wäre schön wenn man das Modell wüsste, dann könnte man sich nämlich den zugehörigen Schaltplan ansehen. Es sei denn, das Motorrad ist schon modifiziert worden ...
Der TÜV (D) schreibt zu Ochsenaugen in einer Broschüre von 2007/2013:
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
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- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm
nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm
Blinkleuchten an den Lenkerenden (''Ochsenaugen'') zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350- 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- "Ochsenaugen" bei EZ ab 1.1.87 nur i. V. m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
TÜV HANSE GmbH · TÜV SÜD Gruppe
Besorge dir einen elektronischen und lastunabhängigen Blinkgeber, am besten in Ausführung mit nur 2 Anschlüssen.
Zur Verkabelung (falls nur Ochsenaugen verwendet werden):
- grün-schwarz mit dem linken Blinker verbinden
- lila-schwarz mit dem Ausgang des Blinkgebers verbinden
- weiß-schwarz mit dem rechten Blinker verbinden
Der Eingang des Blinkgebers wird mit dem geschalteten Plus, also elektrisch hinter dem Zündschlosskontakt liegend, verbunden. Auf ausreichende Absicherung achten! Vermutlich gibt es für diesen Stromkreis eine eigene Sicherung, siehe Schaltplan.
Gruss